Vor- und Nachteile der Telesprechstunde

Vorteile existieren vor allem für die zu behandelnde Person. Es ist eine wesentliche Erleichterung, auf diesem Wege mit dem Arzt oder der Ärztin in Kontakt zu treten. Auf der anderen Seite dürfen aber auch die Nachteile nicht verschwiegen werden.

In folgender Übersicht werden einige Vor- und Nachteile der Telesprechstunde vorgestellt:

Vorteile

  • Anfahrtswege und längere Verweildauer im Wartezimmer werden vermieden.
  • Somit besteht ein vermindertes Ansteckungsrisiko.
  • Die Telesprechstunde ist gut geeignet zur ersten Abklärung, ob der Gang zur Praxis überhaupt notwendig ist.
  • Kleinere Untersuchungen und insbesondere Verlaufskontrollen können mittels Telesprechstunde vorgenommen werden.
  • Sie stellt eine Erleichterung für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Eltern dar, die ihre Kinder vor einem Praxisbesuch erst in Obhut geben müssen.
  • Nicht in jedem Ort ist noch eine Arztpraxis vorhanden; so wird eine Versorgung auch in ländlicheren Regionen gewährleistet.

Nachteile

  • Eine geeignete Hardware (PC, Laptop, Smartphone oder Ähnliches) muss vorhanden sein.
  • Behandlungsmöglichkeiten sind eingeschränkt, da die Face-to-Face-Behandlung fehlt.
  • Die Telesprechstunde ist unpersönlicher, vor allem bei Inanspruchnahme eines Arztes oder einer Ärztin, den oder die man nicht kennt.
  • Behandlungen, welche normalerweise das medizinische Fachpersonal in der Praxis vornimmt, müssen eventuell selbst durchgeführt werden (zum Beispiel Blutdruck messen, Wundauflagen und Verbände entfernen und wieder anbringen).

Darüber hinaus können einige Untersuchungen nicht im Rahmen der Telesprechstunde geleistet werden. Dazu gehören zum Beispiel das Abhören, Abtasten, die Diagnostik mittels Apparaten (Röntgen, EKG etc.) oder die Entnahme von Proben (Blutentnahme, Abstriche, Biopsien). Zu diesen Zwecken müssen Patientinnen und Patienten weiterhin in der Praxis erscheinen.

Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung vonseiten der Ärzteschaft, ob es aus medizinischer Sicht vertretbar ist, die konkrete Behandlung ausschließlich per Telesprechstunde durchzuführen oder die zu behandelnde Person in die Praxis zu bitten und Telesprechstunden eventuell als Begleitbehandlung beziehungsweise zur Weiterbehandlung einzusetzen.