Darum geht es bei der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die zentrale Drehscheibe für Ihre Gesundheitsinformationen

Mit der ePA erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten an einem sicheren digitalen Ort selbst zu verwalten und zu jeder Zeit einzusehen. Die Daten können von Ihnen oder von an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen oder Ärzten sicher digital hochgeladen, gespeichert und verarbeitet, gelesen und geteilt und natürlich auch gelöscht werden.

Die ePA schafft Transparenz in der Gesundheitsversorgung und ermöglicht den Austausch von wichtigen Informationen rund um Ihre persönliche Krankheitsgeschichte, insbesondere zu Notfalldaten, Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichten.

So können Sie medizinische Dokumente Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte einfach und sicher empfangen einsehen und aufbewahren. Zusätzlich können Sie jederzeit frei entscheiden, welche medizinischen Leistungserbringer*innen für wie lange auf Ihre Daten zugreifen dürfen. Welche Dokumente und Informationen in der ePA gespeichert werden,entscheiden allein Sie.

Gesetzliche Regelungen zur ePA

Freiwillig – mit großem Nutzen

Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist freiwillig. Seit dem 01. Januar 2021 sind alle gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur kostenlosen Nutzung bereitzustellen. Diese wird in Form einer App angeboten und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden. Die privaten Krankenversicherungen bieten diesen Service ab 2022 ebenso auf freiwilliger Basis für Versicherte an.

Weiterführende Materialien