Einordnung des Begriffs Telemedizin

Da die Telesprechstunde ein Teil der Telemedizin ist, soll zunächst der Begriff „Telemedizin“ genauer betrachtet werden.

Die Bundesärztekammer definiert und ordnet ihn folgendermaßen ein:

Nach der Definition der WHO1 von 2005 bezeichnet der Begriff eHealth (electronic Health) den kostengünstigen und sicheren Einsatz von Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT), um die allgemeine Gesundheit und gesundheitsbezogene Bereiche (Gesundheitssysteme, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung sowie Allgemeinwissen und Forschung) zu fördern. Dies betrifft beispielsweise die Kommunikation medizinischer Daten, die mit der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar gemacht werden, wie zum Beispiel Notfalldaten oder den Medikationsplan, die elektronische Patientenakte und auch Anwendungen der Telemedizin. Auf dieser Grundlage kann unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Themengebiet der Begriff eHealth folgendermaßen gegliedert werden:

„Telemedizin“ ist also ein Sammelbegriff für verschiedene ärztliche Leistungen beispielsweise in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten sollen. Diese Leistungen werden über eine gewisse räumliche Entfernung hinweg durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht, konkret zum Beispiel durch den Einsatz der Telesprechstunde.

eHealthBeispiele
eCareGesundheitsversorgungTelekonsil, Telekonsultation, Telemonitoring / Remote Patient Management
eAdministrationAdministrative ProzesseeGK, eArztausweis, elektronische Akte, eRezept
ePreventionPräventionAltersgerechte Assistenzsysteme (AAL), Coaching
eResearchForschungGenomforschung mittels IKT, Trendanalysen Internet (zum Beispiel Google Flu)
eLearningLehreBlended Learning über Plattformen (zum Beispiel ILIAS)