Medizinische Apps auf Rezept = Digitale Gesundheitsanwendungen (diGA)

Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 sowie der Digitalen-Gesundheits-anwendungen-Verordnung (DiGAV) können bestimmte medizinische Gesundheits-Apps zur Behandlung von Patienten eingesetzt werden und dadurch für gesetzlich Versicherte zu einer Kassenleistung werden.

Nach Prüfung durch das BfArM und nach Einstufung als Medizinprodukt erhält eine App eine CE-Kennzeichnung sowie eine Risikoklassifizierung. Zudem wird sie in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und ist nun eine Digitale Gesundheitsanwendung.

Im DiGA-Verzeichnis finden sich nicht nur Apps, sondern auch Browseranwendungen. Dies sind kleine Programme, ähnlich einer App, müssen aber nicht installiert werden. Sie funktionieren im Internetbrowser des PCs oder sonstigen Endgeräts.

Das Bundesministerium für Gesundheit informiert auf der Internetseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-gesetz.html sehr ausführlich über dieses Thema.

Tipp

Auf der Internetseite https://diga.bfarm.de/de finden sich weitere Informationen rund um die App auf Rezept und das DiGA-Verzeichnis. Letzteres beinhaltet bislang lediglich einige wenige Apps, wird aber stets erweitert.

Weiterführende Materialien