Rechtliche Grundlage zur Telemedizin

Die Online-Sprechstunde per Videochat läuft in einem geschützten Rahmen ab. Zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Behandelnden.

Mit Beschlussfassung des 121. Deutschen Ärztetages ist es der Ärzteschaft nunmehr möglich, nachsuchende Personen ausschließlich über Telemedizin zu behandeln beziehungsweise ärztlich zu beraten. Mit „ausschließlich“ soll verdeutlicht werden, dass nunmehr der persönliche Kontakt zwischen Arzt oder Ärztin und der zu behandelnden Person nicht mehr zwingend notwendig ist.

Tipp

Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung: Die Regelung stellt klar, dass im Grundsatz die ärztliche Beratung und Behandlung im persönlichen Kontakt zwischen Ärztin beziehungsweise Arzt und Patient*in zu erfolgen hat, der persönliche Kontakt also weiterhin den „Goldstandard“ ärztlichen Handelns darstellt. Damit wird die Bedeutung des persönlichen Kontakts im Sinne einer guten Arzt-Patienten-Kommunikation auch im digitalen Zeitalter in den Vordergrund gestellt.

Digitale Techniken können und sollen die ärztliche Tätigkeit unterstützen, sie sollen aber die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten nicht ersetzen. Ziel dieser Öffnung ist, den Patientinnen und Patienten auch mit der Fort- und Weiterentwicklung telemedizinischer, digitaler, diagnostischer und anderer vergleichbarer Möglichkeiten eine dem anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse entsprechende ärztliche Versorgung anbieten zu können. Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-ordner/Recht/HinweiseErlaeuterungenFernbehandlung.pdf